Kindswohl

Das Kindswohl umfasst alle Aspekte der Persönlichkeit von Minderjährigen: die körperlichen, sozialen, emotionalen, kognitiven und rechtlichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Kindswohl dann gewährleistet ist, wenn die Grundbedürfnisse von Kindern befriedigt und die Grundrechte gesichert sind.

«Das Kindswohl ist bewusst ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er ist ein verbindlicher Grundsatz für die Ausgestaltung und Anwendung des Rechts, für die Ausübung der elterlichen Sorge und für das Handeln von Fachpersonen, Institutionen und Behörden gegenüber  Kindern und Jugendlichen und muss im Einzelfall konkretisiert werden. Das Kindswohl umfasst alle Aspekte der Persönlichkeit von Minderjährigen: die körperlichen, sozialen, emotionalen, kognitiven und rechtlichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Kindswohl dann gewährleistet ist, wenn die Grundbedürfnisse von Kindern befriedigt und die Grundrechte gesichert sind. Ein am Kindswohl ausgerichtetes Handeln orientiert sich an diesen Aspekten und wählt die am meisten dienliche und am wenigsten schädliche Handlungsalternative.»

  1. Rosch/C. Fountoulakis/C .Heck (Hrsg.): Handbuch Kindes und Erwachsenschutz, Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, Hauptverlag ; 2016. /S. 93

«Ein Kind hat unabhängig von seinem Alter den Bedarf:

  • in einer stabilen, emotional warmen Beziehung zu mindestens einer feinfühligen Betreuungsperson zu stehen,
  • vor Gefahren und Risiken angemessen geschützt zu werden und seine körperlichen Bedürfnisse in Bezug auf Nahrung, Schlaf, Regulation (schreien, sich beruhigen, etc.) zu befriedigen,
  • Erfahrungen zu machen, die seinem individuellen Entwicklungsstand und seiner Persönlichkeit entsprechen,
  • Grenzen und Strukturen erfahren und
  • in eine soziale Gemeinschaft eingebunden zu sein.»

«Das Kindswohl wird daran gemessen, wenn sich das Kind gedeihlich und förderlich entwickelt.

Für die Bestimmung des Kindswohls sind die subjektiven Bedürfnisse des Kindes und damit der Kinderwille ein wichtiges Element. Für die Erfassung des Kinderwillens wird das Kind danach gefragt, was es will.»

«Das Kindswohl ist dann gewährleistet, wenn der nach fachlicher Einschätzung wohlverstandene Bedarf und die subjektiven Bedürfnisse von Kindern in ihrem Leben ausreichend erfüllt sind. Dabei geht es nicht um eine Bestvariante, sondern um ein Minimum, welches nicht überschritten werden sollte. Verantwortlich für die Gewährleistung des Kindswohls sind die Sorgeberechtigten. Nur wenn diese nicht für Abhilfe sorgen, weil sie Bsp. nicht wollen oder nicht dazu in der Lage sind, ist das Kindswohl gefährdet.»

  1. Rosch/C. Fountoulakis/C .Heck (Hrsg.): Handbuch Kindes und Erwachsenschutz, Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, Hauptverlag ; 2016. /S. 412,ff

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