KESB

(Kindes- und Erwachsenschutzbehörde) – Die KESB ist eine Fachbehörde. Sie kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abklärungen beauftragen. Sie wendet das Recht von Amtes wegen an und erfüllt einen gesetzlichen Auftrag. Ihre Entscheide fällt die KESB mit mindestens drei Mitgliedern. Gemäss Empfehlungen sind die Disziplinen Recht, Soziale Arbeit und Pädagogik/ Psychologie durch die berufliche Herkunft der Mitglieder im Spruchkörper vertreten.

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Kindswohl

Das Kindswohl umfasst alle Aspekte der Persönlichkeit von Minderjährigen: die körperlichen, sozialen, emotionalen, kognitiven und rechtlichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Kindswohl dann gewährleistet ist, wenn die Grundbedürfnisse von Kindern befriedigt und die Grundrechte gesichert sind.

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Krise

Krise (gr.) 1. Entscheidungssituation, Wende.- Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung. 2. Gefährliche Situation. (vgl. Duden, www.duden.de)

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