KESB

(Kindes- und Erwachsenschutzbehörde) – Die KESB ist eine Fachbehörde. Sie kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abklärungen beauftragen. Sie wendet das Recht von Amtes wegen an und erfüllt einen gesetzlichen Auftrag. Ihre Entscheide fällt die KESB mit mindestens drei Mitgliedern. Gemäss Empfehlungen sind die Disziplinen Recht, Soziale Arbeit und Pädagogik/ Psychologie durch die berufliche Herkunft der Mitglieder im Spruchkörper vertreten.

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