Mandatsträger

Die Mandatsperson führt die behördlich angeordnete Massnahme. Im Gegensatz zur KESB, welche abklärt und anordnet, übernimmt die Beistandsperson ein Mandat, welches Beratung, Begleitung, Vertretung und zuweilen Kontrolle beinhalten kann, und führt dieses meistens über einen längeren Zeitraum.

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