Professionelles Hilfesystem

Alle beteiligten Personen und Organisationen, die gemeinsam in Problemsituationen Hilfe leisten.

In der Kinder- und Jugendhilfe konstituieren sich um geschilderte soziale Problemlagen professionelle Hilfesysteme. Voraussetzung dafür ist, dass eine Behörde,  wie z.B. die KESB über die Problemlage befindet und massgeschneiderte Lösungen festlegt. Während der Fremdunterbringung in einer Gast- und Pflegefamilie bilden die zuweisenden Auftrag gebenden Mandatsträger und die Fachperson von Bussola ein professionelles Hilfesystem. Zusätzliche Kooperationen und  Vernetzungen mit anderen Fachpersonen werden in diesem Hilfesystem kommuniziert und koordiniert. Die Lebenslage der anvertrauten Kinder resp. Jugendlichen und deren Eltern, rechtliche Aspekte, Zuständigkeiten und Verfahrenswege, verschiedene Kompetenzen vor und während der Fremdunterbringung müssen berücksichtigt werden. Es sollte eindeutig geregelt werden, wer mit wem und wie kooperiert und wer nicht. Anzustrebende Ziele und alltagspädagogische Belange sollten in den anderen Systemen abgestützt und mitgetragen werden.

Es ist Aufgabe des professionellen Hilfesystems fallspezifisch die verschiedenen Interessen, Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rollen vor und während, sowie nach Abschluss der Fremdunterbringung auszuhandeln, festzulegen und zu evaluieren.

(vgl. G. Buss zit in.: Simmen, Buss, Hassler, Maibach: Systemorientierte Sozialpädagogik; Hauptverlag 3. Auflage 2010, S. 21 ff)

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