Kindswohlgefährdung

Dazu gehören Vernachlässigung, körperliche Misshandlungen, sexuelle Gewalt, psychische Misshandlung aber auch Erwachsenenkonflikte.

Vernachlässigung

Bei der Vernachlässigung werden die Mindestanforderungen an emotionaler, körperlicher, sozialer und materieller Versorgung des Kindes nicht gewährleistet. Beispiele sind eine isolierte Lebensweise, das Fehlen von Zuwendung und Förderung oder eine unangemessene Versorgung mit Schlaf, Essen und Kleidung. Bei der Vernachlässigung steht das Unterlassen einer elterlichen Handlung im Vordergrund, während bei der psychischen Misshandlung das aktive Einwirken auf die psychische Befindlichkeit zentral ist.

Körperliche Misshandlungen

Umfasst alle gewaltsamen körperlichen Schädigungen und Verletzungen, die einem Kind aktiv durch eine Bezugsperson zugefügt werden.

Sexuelle Gewalt

Sexuelle Handlungen vor oder an einem Kind/Jugendlichen, und gegen die sich der oder die Minderjährige aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver und sprachlicher Unterlegenheit nicht zur Wehr setzten kann. Der Täter nutzt dabei seine Autoritäts- oder Machtposition aus, um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Psychische Misshandlung

Geschieht durch ausgeprägte, systematische Ablehnung und Zurückweisung des Kindes durch Bezugspersonen. Es wird psychischer Druck auf das Kind ausgeübt. Dies kann auch durch einen forschen Umgangston geschehen. Zu dieser Form zählt auch die Überbehütung, das symbiotische an sich Binden des Kindes.

 

Folgende Form kann auch als Unterkategorien psychischer Gewalt betrachtet werden:

Erwachsenenkonflikte

Erwachsenenkonflikte um das Kind liegen vor, wenn massive Konflikte zwischen den Eltern bestehen, z.B. nach Trennung oder Scheidung. Denkbar sind auch erhebliche Konfliktsituationen zwischen Pflegeltern, Grosseltern und Eltern, welche das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen gefährden. Von einer Kindswohlgefährdung kann ausgegangen werden, wenn das Kind permanent in die verbalen elterlichen Konflikte einbezogen wird und wenn die Eltern so auf den elterlichen Konflikt fokussiert sind, dass sie in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt sind. Auch das  Miterleben von körperlicher, sexueller oder verbaler Gewalt zwischen den erwachsenen Betreuungspersonen kann das Kind in seiner Entwicklung gefährden.

Weitere Formen

Weiter können Mobbing unter Gleichaltrigen, und spezifisch Cybermobbing, d.h. das Terrorisieren in virtuellen sozialen Netzwerken genannt werden. Mobbing ist eine Gefährdungsform, die nicht durch die Eltern alleine angegangen werden kann. Eine gemeinsame Intervention durch die Schule, Eltern und Kind ist angezeigt.

 

D. Rosch/C. Fountoulakis/C .Heck (Hrsg.): Handbuch Kindes und Erwachsenschutz, Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, Hauptverlag ; 2016. /S. 417 ff

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