Zuweisende Instanzen

Damit ein Pflegeverhältnis gelingen kann, sind – neben dem hohen Engagement der aufnehmenden Pflegefamilie und deren Unterstützung durch Bussola – eine transparente Kommunikation sowie eine konstruktive Zusammenarbeit unter den professionellen Akteuren notwendig. Berufsbeistände und Bussola bilden ein professionelles Hilfesystem für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern, den Pflegefamilien und den weiteren Beteiligten.

Die Perspektivenklärung ist für die betroffenen jungen Menschen vor und während der Fremdunterbringung in einer Gast- oder Pflegefamilie besonders wichtig, denn Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern und die aufnehmende Pflegefamilie müssen wissen, worauf sie sich einlassen und was von den professionellen Akteuren zu erwarten ist.

Für Bussola ist deshalb eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Auftraggebenden ein zentrales Anliegen, um mit den Betroffenen und Beteiligten Eindeutigkeit und Verfahrenssicherheit bei Entscheidungen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen. Prinzipien wie eine aktive Beteiligung, Transparenz und Fairness stehen dabei im Vordergrund.

Für eine Fremdunterbringung in einer Gast- oder Pflegefamilie benötigen wir die Einwilligung durch die Eltern, oder eine zivilrechtliche, resp. jugendstrafrechtliche Verfügung sowie eine Kostengutsprache.

Platzierungsanfrage

Eine Platzierungsanfrage erfolgt in der Regel telefonisch. Ein standardisiertes Aufnahmeverfahren (Intake) ermöglicht es, wesentliche Sachverhalte und Informationen von weniger Wichtigen zu trennen. Vor allem unter Zeit- und Handlungsdruck wird eine schnelle und zuverlässige interne und externe Kommunikation benötigt, damit Entscheidungsunsicherheit verringert und sorgfältig entschieden werden kann.

Bitte richten Sie Anfragen an Johannes Kapp